AGB
1. Vor dem Beginn des Personal Trainings mit einem Personal Trainer vom Fit Performance Team muss der Klient eine Haftungsausschlusserklärung unterschreiben, in der er bestätigt, Sport treiben zu dürfen.
Der Klient zahlt je Trainingspaket die Stunden im Voraus an Fit Performance.
2. Jede Trainingseinheit, die nicht wahrgenommen werden kann (z.B. aufgrund von Krankheit), ist 24 Stunden vor Beginn des Trainings abzusagen.
Fehlt diese Absage, wird die volle Trainingseinheit berechnet.
3. Trainingspakete sind je nach Stundenzahl in entsprechenden Monaten aufzubrauchen. Ausnahmen bilden urlaubs- und krankheitsbedingte Ausfälle. Diese Stunden werden nach Absprache wieder aufgenommen und mit dem jeweiligen Personal Trainer fortgesetzt. Möchte der Klient das Training, trotz ausstehender Stunden nicht fortführen, besteht die Möglichkeit diese an Dritte weiterzugeben.
3.1 12 – Std. – Trainingspakete sind auf 2 Trainingseinheiten pro Woche festgelegt und sind innerhalb von 3 Monaten aufzubrauchen.
3.2 25 – Std. – Trainingspakete sind im Laufe der nächsten 6 Monate aufzubrauchen.
3.3 50 – Std. – Trainingspakete sind im Laufe der nächsten 9 Monate aufzubrauchen.
3.4 100 – Std. – Trainingspakete sind im Laufe der nächsten 13 Monate aufzubrauchen.
4. Eine Geldrückgabe nach dem Kauf eines Trainingspaketes ist ausgeschlossen.
5. Die Rechnung der gekauften Stunden ist innerhalb von 7 Tagen zu begleichen.
6. Anfahrt zum Klienten:
Die Anfahrtspauschale je gefahrenen Kilometer zum Klienten bis 10 Km beträgt: 40 Cent. Alles darüber hinaus: 60 Cent. Auf alle Preise, sowohl auf die Trainings- als auch auf die Fahrtkosten, sind Zzgl. 19% MwsT zu zahlen.
7. Ihr Personal Trainer vom Fit Performance Team ist dem Klienten gegenüber verpflichtet, aus bestimmten Gründen 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Die Trainingsstunde wird in diesem Fall nicht berechnet.
8. Bei kurzfristigen Absagen durch den Personal Trainer, aufgrund nicht vorhersehbarer Gründe, wie beispielhaft das Liegenbleiben mit dem Auto, Unfall, Krankheit etc., wird die betreffende Trainingsstunde des Klienten nicht berechnet.
9. Falls ein Personal Trainer des Fit Performance Teams in eine andere Stadt zieht, wird in Absprache mit dem Klienten das Training mit einem anderen Trainer des Teams fortgesetzt.
Stand: Februar 2018, Fit Performance Team
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Als Gerichtsstand wird Hamburg vereinbart.